Das Vorhandensein kalorienarmer/-freier Süßstoffe in Nahrungsmitteln ist deutlich gekennzeichnet

Stellungnahme der ISA in Reaktion auf den Antrag des Zucker-Handelsverbands bei der FDA zur Kennzeichnung von kalorienarmen/-freien Süßstoffen

Brüssel, 23. Juni 2020: Die International Sweeteners Association (ISA) regiert auf einen Antrag des US-Handelsverbands für die Zuckerindustrie, der Sugar Association, bei der Aufsichtsbehörde Food and Drug Administration (FDA) zur Kennzeichnungspflicht für kalorienarme/-freie Süßstoffe.1 In diesem Zusammenhang betont die Süßstoffvereinigung ISA, dass das Vorhandensein jeglicher kalorienarmer/-freier Süßstoffe in der Zutatenliste von Lebensmittel angegeben sein muss. Die Verbraucher können an diesem Hilfsmittel also bereits jetzt klar und deutlich erkennen, wenn ein Lebensmittel kalorienarme/-freie Süßstoffe enthält.

Wichtig zu wissen ist auch, dass kalorienarme/-freie Süßstoffe eine Marktzulassung brauchen, und dazu müssen Sie einer gründlichen Sicherheitsprüfung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden für Lebensmittelsicherheit unterzogen werden. Die führenden Aufsichtsbehörden der Welt haben übereinstimmend festgestellt, dass die Verwendung kalorienarmer/-freier Süßstoffe sicher ist. Dazu gehören Einrichtungen wie das Joint Expert Scientific Committee on Food Additives (JECFA)2 der Food & Agriculture Organization (FAO) der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsbehörde (WHO), Die Food and Drug Administration (FDA) der USA3 und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).4

Die Risikobewertungs-Experten dieser Behörden haben Werte für die erlaubte Tagesdosis von zugelassenen kalorienarmen/-freien Süßstoffen festgelegt. Diese Werte entsprechen der Menge, die wir, Kinder eingeschlossen, ohne negative Auswirkungen auf die Gesundheit täglich mit der Nahrung aufnehmen können. Der Süßstoffgehalt von in den USA vertriebenen Lebensmittelprodukten muss die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wenn der betreffende Süßstoff als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist – es sei denn, der Süßstoff ist allgemein als unbedenklich eingestuft und ist dementsprechend von der FDA als GRAS (Generally Recognized as Safe -GRAS) anerkannt. Dadurch ist gewährleistet, dass alle Verbraucher einschließlich Kindern sichere Mengen an Süßstoffen aufnehmen.

Übergewicht und nichtübertragbare Krankheiten wie Diabetes und Zahnerkrankungen gehören weiterhin zu den größten globalen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Angesichts der bestehenden Empfehlungen öffentlicher Stellen zur Reduzierung des Verzehrs von Zucker können kalorienarme/-freie Süßstoffe zu gesünderen Ernährungsgewohnheiten beitragen. Sie geben dem Verbraucher eine breite Auswahl an gesüßten, kalorienarmen oder -freien Lebensmitteln an die Hand. Das macht sie zu einem nützlichen Hilfsmittel als Zuckerersatz im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung, denn sie helfen bei der Reduzierung des Verzehrs von Zucker insgesamt und der Kalorienaufnahme. Zudem helfen sie bei der Regulierung des Blutzuckerspiegels.5 Kalorienarme/-freie Süßstoffe werden von der Mundflora nicht fermentiert. Dementsprechend tragen sie nicht zur Entmineralisierung der Zähne bei, die einer der Gründe für Karies ist.5